Sie haben folgende Möglichkeiten meine Leistungen in Anspruch zu nehmen:
1. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Das Honorar für ärztliche/therapeutische Leistungen berechnet sich ab der ersten Sitzung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
In der Regel werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung/Beihilfe hierfür übernommen. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche Versicherungen die Kosten nur teilweise, in diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Die Kostenübernahme für Online-Termine wird von privaten Krankenkasse üblicherweise nicht anders behandelt als Termine vor Ort.
In der Psychotherapie ist für die ersten Termine („Sprechstunde“/„Probatorische Sitzungen“) im Regelfall keine Antragstellung bei der Krankenkasse notwendig. Ab der 6. Sitzung ist dies in vielen Fällen erforderlich. Hierbei unterstütze ich Sie gerne. Wenn Sie sicher gehen wollen, welche Leistungen ihr individueller Versicherungsvertrag vorsieht, informieren sie sich am besten vorher bei ihrer privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfe.
2. Gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung in einer Privatpraxis leider nicht. In diesem Fall können Sie jedoch gerne als Selbstzahler:in zu mir kommen. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen in Anlehnung an die GOÄ einen Kostenvoranschlag.
3. Coaching/Psychologische Beratung/Paarberatung
Im Falle eines Coachings wird die Krankenkasse nicht beteiligt. Entsprechend ist hierfür auch keine ärztliche Diagnose notwendig. Die Kosten für ein Coaching im beruflichen Kontext können Sie ggf. in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung ansetzen.
4. Rentenversicherung
Teilnahme am Psy-RENA Programm, sofern dies durch einen entsprechenden Arzt/Ärztin (Formular G4802-00) verordnet wurde
5. Betriebliche Gesundheitsförderung & Präventionsangebote
für Einzelpersonen oder Unternehmen, je nach Umfang und Themenwünschen erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

